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Sumi AgroArt.-Nr. 18432-c

Frupica 440 SC (mepanipyrim) Sumi Agro - Fungizid

Frupica 440 SC ist ein Fungizid in Form einer konzentrierten Suspension zur Bekämpfung von Grauschimmel in Haferkulturen. Es enthält 440 g/l (42,85 %) Mepanipyrim, eine Verbindung aus der Gruppe der Anilidopyrimidine, und wirkt systemisch.

Inhalt
1l
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Beschreibung

Frupica 440 SC (mepanipyrim) Sumi Agro - Mittel gegen Grauschimmel im Erdbeeranbau

Vorteile der Anwendung des Fungizids Frupica 440 SC, Sumi Agro:

  • Wirksam gegen Grauschimmel,
  • Speziell für den Erdbeeranbau geeignet,
  • Kann sowohl vorbeugend als auch interventiv eingesetzt werden.

Frupica 440 SC ist ein Fungizid in Form eines Konzentrats als konzentrierte Suspension zur Verdünnung mit Wasser (SC). Es wirkt systemisch. Es wird vorbeugend und interventiv zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten bei Erdbeeren eingesetzt.

Das Mittel Scala ist für die Anwendung durch professionelle Anwender mit selbstfahrenden oder traktorbasierten Feldspritzen bestimmt.

Wirkstoffgehalt des fungiziden Mittels Frupica 440 SC:

  • Mepanipyrim (Verbindung aus der Gruppe der Anilidopyrimidine) – 440 g/l (42,85 %).

Welche Pilzkrankheiten bekämpft das fungizide Mittel Frupica 440 SC Sumi Agro?

  • Grauschimmel.

Fungizid Frupica 440 SC kann in folgenden Kulturen angewendet werden:

  • Erdbeere.

Fungizid Frupica 440 SC Sumi Agro - Wartezeit und Schutzfrist:

Schutzfrist – Zeitraum von der Anwendung des Mittels bis zu dem Tag, an dem Menschen das behandelte Gebiet betreten und Tiere eingeführt werden dürfen:

  • Betreten verboten bis die Spritzbrühe auf der Pflanzenoberfläche vollständig getrocknet ist.

Wartezeit – Zeitraum vom letzten Einsatz des Mittels bis zum Erntetag der Kulturpflanze:

  • Erdbeere – 3 Tage.

Wartezeit für Futtermittel – Zeitraum vom letzten Einsatz des Mittels auf Pflanzen, die als Futter bestimmt sind, bis zu dem Tag, an dem Tiere gefüttert werden dürfen:

  • Entfällt.

Zeitraum vom letzten Einsatz des Mittels auf Pflanzen bis zum Tag, an dem nachfolgende Kulturpflanzen gesät oder gepflanzt werden dürfen:

  • Entfällt.

Achtung! Pflanzenschutzmittel sind unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu verwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen.

Der Käufer erklärt, dass er die in Art. 25 Abs. 3 Nr. 5 des Pflanzenschutzgesetzes vom 8. März 2013 genannten Voraussetzungen erfüllt und im Falle von Mitteln für professionelle Anwender eine Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln absolviert hat. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen. Achten Sie auf die detaillierten Risikohinweise. Halten Sie die Sicherheitsvorschriften auf dem Etikett ein. Pflanzenschutzmittel dürfen nur von volljährigen Personen sowie von Personen erworben werden, die eine Schulung absolviert haben und die für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Qualifikationen besitzen (Art. 28 Pflanzenschutzgesetz vom 8. März 2013 in der jeweils gültigen Fassung). Pflanzenschutzmittel sind so anzuwenden, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen, Tieren und die Umwelt entsteht. Der Käufer von Pflanzenschutzmitteln muss nüchtern sein. Mit der Nutzung dieses Angebots bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

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Zeichnung: Gärtner und Landwirt mit Bier, einer erzählt, der andere lacht