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BASFArt.-Nr. 25160

Regalis Plus 10 WG 1.5kg

Regalis PLUS 10 WG ist ein Wachstumsregler für Pflanzen, der das Wachstum der Triebe einschränkt, die Kronenbildung des Baumes unterstützt und Stoffwechselwege reguliert. Er wirkt während der gesamten Vegetationsperiode, von der Blüte bis zur Ernte und dem Winterschnitt bis zur nächsten Blüteperiode.

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Abgabe nur an berufliche Anwender mit Sachkundenachweis.

Beschreibung

Regalis PLUS 10 WG ist ein Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Wachstumsregler, das das Wachstum der Triebe einschränkt, zur Kronenbildung des Baumes beiträgt und die Stoffwechselwege der Pflanzen reguliert. Die Wirkung des Produkts ist während der gesamten Vegetationsperiode sichtbar, beginnend mit der Blütezeit, über die Ernte, den Winterschnitt bis hin zur Blüte im Folgejahr.

Wirkstoffgehalt: Calciumprohexadion (Verbindung aus der Gruppe der Cyclohexandione) – 10 % (100 g/kg)

Das Mittel ist zur Anwendung mit selbstfahrenden oder traktorgezogenen Sprühgeräten für den Obstbau sowie Feldspritzen bestimmt.

Anwendung in Kulturen:

  • Apfelbaum
  • Birnbaum
  • Erdbeere

Kultur

Schaderreger

Anwendungszeitpunkt

Aufwandmenge

Apfelbaum

Einschränkung des Triebwachstums, Vorbeugung sekundärer Infektionen durch den Erreger des Feuerbrandes.

Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
– in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.

0,5 – 2,5 kg/ha

Birnbaum

Einschränkung des Triebwachstums.

Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
– in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.

0,5 – 2,5 kg/ha

Erdbeere im Freiland und unter Schutz – Kleinflächenanwendung

Einschränkung des Wachstums der Ausläufertriebe

Das Mittel vom Beginn der Ausläuferbildung bis zum Beginn des Absterbens der alten Blätter anwenden (BBCH 41-93).

1,5 kg/ha

Birnbaum – Kleinflächenanwendung

Vorbeugung sekundärer Infektionen durch den Erreger des Feuerbrandes.

Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
− in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.

0,5 – 2,5 kg/ha

Achtung! Pflanzenschutzmittel sind unter Beachtung der Sicherheit zu verwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen.

Der Käufer erklärt, dass er die in Art. 25 Abs. 3 Nr. 5 des Pflanzenschutzgesetzes vom 8. März 2013 genannten Voraussetzungen erfüllt und im Falle von Mitteln für professionelle Anwender eine Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln absolviert hat. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen. Beachten Sie die detaillierten Hinweise zum Risiko. Halten Sie die Sicherheitsregeln auf dem Etikett ein. Pflanzenschutzmittel dürfen nur von volljährigen Personen sowie von Personen erworben werden, die eine Schulung absolviert haben und die für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Qualifikationen besitzen (Art. 28 Pflanzenschutzgesetz vom 8. März 2013 in der jeweils gültigen Fassung). Pflanzenschutzmittel sind so anzuwenden, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt entsteht. Der Käufer von Pflanzenschutzmitteln muss nüchtern sein. Mit der Nutzung des Angebots erklären Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Anwendung und Dosierung

Kultur

Bekämpfung Schaderreger

Anwendung und Dosierung

Erdbeere

Einschränkung des Triebwachstums, Hemmung der Winterblüte

Maximale/empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 1,5 kg/ha.

Apfelbaum

Einschränkung des starken Triebwachstums, Vorbeugung Feuerbrand

Anwendungszeitpunkt: Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
- in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 2,5 kg/ha
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 2,5 kg/ha
Anzahl der Behandlungen im genannten Zeitraum: 1 - 5
Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.

- in der Fruchtbildungs- und Wachstumsphase, bis zur Phase, in der die Frucht die Hälfte der typischen Größe erreicht (BBCH 71-75).
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 1,25 kg/ha
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 1,25 kg/ha
Anzahl der Behandlungen im genannten Zeitraum: 1 - 3
Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.
Maximale Anzahl der Behandlungen in der Vegetationsperiode: 6.
Die Gesamtmenge des eingesetzten Mittels in der Vegetationsperiode darf 2,5 kg/ha nicht überschreiten.

Birnbaum

Einschränkung des starken Triebwachstums

Anwendungszeitpunkt: Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
- in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 2,5 kg/ha.
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 2,5 kg/ha.
Anzahl der Behandlungen im genannten Zeitraum: 1 - 5
Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.

- in der Fruchtbildungs- und Wachstumsphase, bis zur Phase, in der die Frucht die Hälfte der typischen Größe erreicht (BBCH 71-75).
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 1,5 kg/ha.
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 1,5 kg/ha.

Birnbaum

Vorbeugung Feuerbrand

Anwendungszeitpunkt: Das Mittel während der Vegetationsperiode zu folgenden Zeitpunkten anwenden:
? in der Blütezeit (BBCH 60-69) - Behandlung durchführen, wenn die neuen Triebe etwa 5 cm lang sind und vollständig 4-5 Blätter entwickelt haben.
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 2,5 kg/ha.
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 2,5 kg/ha.
Anzahl der Behandlungen im genannten Zeitraum: 1 - 5.
Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.

? in der Fruchtbildungs- und Wachstumsphase, bis zur Phase, in der die Frucht die Hälfte der typischen Größe erreicht (BBCH 71-75).
Maximale Aufwandmenge für Einzelanwendung: 1,5 kg/ha.
Empfohlene Aufwandmenge für Einzelanwendung: 0,5 – 1,5 kg/ha.
Anzahl der Behandlungen im genannten Zeitraum: 1-3.
Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.

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Zeichnung: Gärtner und Landwirt mit Bier, einer erzählt, der andere lacht