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CortevaArt.-Nr. 42500-c

Capartis (Boscalid, Piraklostrobin) Corteva - Fungizid

Capartis ist ein Fungizid der Firma Corteva, das zwei Wirkstoffe enthält: Boscalid (150 g/l) und Piraklostrobin (250 g/l).

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5l
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Beschreibung

Capartis (Boscalid, Piraklostrobin) Corteva - Fungizid

Vorteile der Anwendung des Fungizids Capartis:

  • Effektives Fungizid mit zwei sich ergänzenden Wirkstoffen aus verschiedenen chemischen Gruppen mit unterschiedlichem Wirkmechanismus,
  • Gezielte Wirkung - zur Anwendung im Raps in der Blütezeit.

Capartis ist ein Fungizid in Form eines Konzentrats als hochkonzentrierte Suspension zur Wasserverdünnung (SC). Es zeigt translaminare und systemische Wirkung. Es wird vorbeugend und kurativ im Pflanzenschutz von Raps (auch in kleinen Flächen bei anderen Kulturpflanzen) gegen Pilzkrankheiten eingesetzt.

Das Mittel Capartis ist für die Anwendung durch professionelle Anwender mit selbstfahrenden oder traktorgezogenen Feldspritzen vorgesehen.

Wirkstoffgehalt des Fungizids Capartis:

  • Boscalid (Wirkstoff aus der Gruppe der Anilide) - 150 g/l (13,13%),
  • Piraklostrobin (Wirkstoff aus der Gruppe der Strobilurine) - 250 g/l (21,89%).

Welche Pilzkrankheiten bekämpft das Fungizid Capartis Corteva?

  • Trockene Kohlfäule,
  • Schwarzrost bei Kreuzblütlern,
  • Weißstängeligkeit,
  • Falscher Mehltau bei Kohl,
  • Weißstängeligkeit,
  • Grauschimmel,
  • Alternaria-Blattflecken,
  • Fomose bei Flachs,
  • Falscher Mehltau bei Mohn,
  • Schwarzfleckenkrankheit bei Mohn,

Fungizid Capartis kann in folgenden Kulturen angewendet werden:

  • Winterraps,
  • Sommerraps,

In kleinen Flächen:

  • Winter-Rübsen,
  • Sommer-Rübsen,
  • Weißer Senf,
  • Sarepta-Senf,
  • Schwarzer Senf,
  • Ölrettich,
  • Flachssaat,
  • Gewöhnlicher Flachs,
  • Schlafmohn.

Fungizid Capartis Corteva - Wartezeit:

Wartezeit - Zeitraum vom letzten Einsatz des Mittels bis zur Ernte der Kulturpflanze:

  • Keine erforderlich.

Achtung! Pflanzenschutzmittel sind sicherheitsbewusst zu verwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen.

Der Käufer erklärt, dass er die in Art. 25 Abs. 3 Nr. 5 des Pflanzenschutzgesetzes vom 8. März 2013 genannten Voraussetzungen erfüllt und über eine Schulung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender verfügt. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Angaben auf dem Etikett und die Produktinformationen. Beachten Sie die detaillierten Hinweise zu Risiken. Halten Sie die Sicherheitsregeln auf dem Etikett ein. Pflanzenschutzmittel dürfen nur von volljährigen Personen sowie von Personen erworben werden, die eine Schulung absolviert haben und die erforderlichen Qualifikationen für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln besitzen (Art. 28 Pflanzenschutzgesetz vom 8. März 2013 in der jeweils gültigen Fassung). Pflanzenschutzmittel sind so anzuwenden, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen, Tieren und die Umwelt entsteht. Der Käufer von Pflanzenschutzmitteln muss nüchtern sein. Mit der Nutzung des Angebots bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

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Zeichnung: Gärtner und Landwirt mit Bier, einer erzählt, der andere lacht