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ROUNDUP® 360 Plus | 20L

ROUNDUP® 360 Plus | 20L

Normaler Preis €499,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €499,00 EUR
Grundpreis €24,95  pro  l
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360 Plus® Unkrautvernichter Unkrautfrei 1 2 5L

360 Plus ist ein Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird von den grünen Pflanzenteilen (Blätter, grüne Triebe und nicht-holzige Rinde) gesammelt und wandert dann durch die Pflanze und erreicht seine unterirdischen Teile (Wurzeln, Läufer usw.), was innerhalb eines Tages Wachstum und Entwicklungshemmung verursacht und dann zum Absterben führt . Die ersten Symptome des Mittels (Vergilben und Welken) sind 7-10 Tage nach dem Eingriff sichtbar. Das vollständige Absterben der Pflanzen erfolgt nach ca. 3 Wochen. Hohe Temperaturen und Luftfeuchtigkeit sowie starkes Sonnenlicht beschleunigen das Mittel.

Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Applikationsbeschreibung:

Ein Herbizid zur Anwendung vor der Aussaat, vor der Ernte, auf Stoppeln, in Wein-, Obst- und Gemüsekulturen, auf stillgelegten Flächen sowie auf unbewirtschafteten Flächen und in der Forstwirtschaft.

Empfohlene Anwendung:

- 360 Plus® wirkt effektiv und dauerhaft gegen ein breites Spektrum von Unkräutern und Ungräsern in einer Vielzahl von Kulturen.     

- Für die erfolgreiche Anwendung von Unkrautvernichter ist die Aufnahme und Verteilung des Wirkstoffs in der Pflanze entscheidend. Innovative Formulierungstechnik ist der Schlüssel zum Erfolg.
Aufgrund der besonderen, effektiven und nachhaltigen Wirkung ist keine weitere Behandlung notwendig. Die Vorteile optimieren Ihr Kosten- und Zeitmanagement!
·      Der Entwicklungsfokus der neuen 360 Plus®-Generation, sich kontinuierlich an den wachsenden landwirtschaftlichen Bedürfnissen zu orientieren, wurde auch bei den 28,77% höheren Wirkstoffkonzentration berücksichtigt.

·       360 Plus ist ein wasserlösliches Konzentrat mit einem hohen Wirkstoffgehalt von 360 g Glyphosat pro Liter.

Anwendung:

Es wird empfohlen, die Behandlung während der Vegetationsperiode nur einmal durchzuführen. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass die gesäten Pflanzen in Gebieten, in denen das Herbizid Monsanto Roundup angewendet werden soll, mindestens zwei Zentimeter tief gepflanzt werden..


Dosierung und Anwendung:

Dosis 12,5 ml / 100 m2: weiße Quinoa, geruchloses Kastanienbraun, Feldbündel

Dosis 18,75 ml / 100 m2: Feldviolett, Sternenwurm, Quinoa, Feldmohn, geruchlose Maruna, Getreidebesen, Couchgras, klebrige Umarmungen, Knotweed der Nachkriegszeit, Feldbündel.

Dosis 25,0 ml / 100 m2: Feldviolett, Seetang, Quinoa, Feldmohn, geruchlose Maruna, Getreidebesen, Couchgras, klebriger Hugger, Knotweed der Nachkriegszeit, Feldkamille, selbstsaatendes Getreide, Feldbündel, kleinblumiges Eigelb

Dosis 37,5 ml / 100 m2: Beifuß, Feldviolett, Sternwurm, Quinoa, Schafgarbe, Feldmohn, geruchloses Kastanienbraun, Getreidebesen, Couchgras, klebriger Hugger, Nachkriegskamille, Feldkamille, selbstsaatendes Getreide, Feldbündel, kleinblumig Eigelb

Dosis 40,0 ml / 100 m2: Beifuß, Feldviolett, Sternwurm, Quinoa, Schafgarbe, Feldmohn, geruchloses Kastanienbraun, Getreidebesen, Couchgras, klebriger Hugger, Nachkriegskamille, Feldkamille, selbstsaatendes Getreide, Feldbündel, kleinblumig Eigelb Dosis

60,0 ml / 100 m2: Beifuß, Feldviolett, Vogelmiere, Quinoa, Schafgarbe, Feldmohn, geruchloses Kastanienbraun, Getreidebesen, Couchgras, klebriger Hugger, Nachkriegskamille, Feldkamille, selbstsaatendes Getreide, Feldbündel, Vogelwicke, kleine Blume gelb gelb Unkrautresistent: Schachtelhalm

Wirkstoff:

Wirkstoffgehalt: 360 g/l Glyphosat
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich)

AUFLAGEN:

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010:Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
SB111: Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt und der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels, sowie der BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Sicherstellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst wieder betreten werden, wenn der Pestizidfilm getrocknet ist
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMG: Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): G.

ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN:

NG352: Halten Sie einen Abstand von 40 Tagen zwischen den Anwendungen ein, wenn die kombinierte Aufwandmenge von zwei aufeinanderfolgenden Spritzungen mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln eine Gesamtmenge von 2,9 kg Glyphosat / ha überschreitet.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Rückstände, Mittel und deren Rückstände, entleerte Behälter oder Verpackungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht ins Wasser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über Gullys, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwassersysteme.
SF275-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-35ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS701-1: Beim Auftragen mit einem Pinsel Schutzhandschuhe tragen (Pflanzenschutz).

ZUGELASSENEN KULTUREN:

 Anbausysteme, Raupen, Laubhölzer, Koniferen, Brassica-Arten (Kulturpflanzen), Senfarten, Wege und Standorte mit Gehölzen, Baumsetzlinge, Wege und Standorte mit Gehölzen, Rasen Obstbäume außer himbeerartigen Bäumen, Bob, Futtererbsen , Gemüsepflanzen, Spargel, Wiesen, Weiden, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Kernobst, Speisezwiebeln, Stilllegungsflächen, Möhren.

 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!!!

Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Ein Versand ist erst nach Vorlage des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich (weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie unter: pflanzenschutz-skn(punkt)de).

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
 

Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen. NICHT! in den Kanal schütten.

REGISTRIERUNGSNUMMER §24 PflSchG (DE): 31-33061-14317-19

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